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"Besondere Risiken im Effektenhandel" - die Informationsbroschüre der Schweizer Bankiersvereinigung taugt wenig

Laut Gesetz hat der Effektenhändler bzw. der Berater die Pflicht, den Kunden über die besonderen Risiken einer bestimmten Anlage zu informieren. Die Credit Suisse und ihre Tochterbanken (siehe dazu Brief aus dem Hause der CS-Anwälte Homburger), aber auch die FINMA (siehe dazu FINMA-Bericht zum Vertrieb von kapitalgeschützten Lehman-Produkten) sind der Ansicht, dass die Risikoaufklärung in standardisierter Form erfolgen kann und verweisen die Lehman-Geschädigten auf die Broschüre "Besondere Risiken im Effektenhandel". Diese Broschüre haben die Lehman-Geschädigten - im besten Fall - bei der Depoteröffnung oder Jahre vor dem Kauf der sogenannt 100 % kapitalgeschützten Lehman-Papieren erhalten.

Pikantes Detail: Auch nach der Lektüre weiss der anlageunerfahrene Laie nicht, dass der Kapitalschutz das Emittentenrisiko bei strukturierten Produkten nicht wegbedingt. Ganz im Gegenteil, auch in der Broschüre wird der Maximalverlust bei einem 100 % kapitalgeschützten strukturierten Produkt als Differenz zwischen Kauf- und Ausgabepreis (wenn beim Kauf der Kurs über pari notiert hat) beziffert. Die Anleger-Selbsthilfe hat deshalb der Schweizer Bankiersvereinigung einige Fragen gestellt. Die Antworten finden Sie im untenstehenden Brief. Klar werden zwei Dinge:

  1. Gemäss Schweizer Bankiersvereinigung stellt die Broschüre - entgegen der Aussagen von CS und NAB - nur einen Teil der Risikoaufklärung dar. Die Broschüre kann also das Beratungsgespräch und den Hinweis auf die Risiken der Anlageform nicht ersetzen.
  2. Offenbar hat sich die FINMA für ihren Bericht zum Vertrieb der Lehman-Produkte in der Schweiz nicht vertieft mit den Aussagen der Broschüre zu kapitalgeschützten Produkten auseinander gesetzt. Ansonsten hätte sie feststellen müssen, dass die zitierte Broschüre für die Risikoaufklärung der Lehman-Produkte nicht taugt und auch das dubios anmutende White Labelling (fremdes Produkt unter CS- oder NAB-Logo) an keiner Stelle erwähnt wird.

Wie schon im Fall UBS: Auch beim Lehman-Debakel von Credit Suisse und Tochterbanken lässt es die FINMA an der nötigen Unabhängigkeit zu den von ihr Beaufsichtigten fehlen.

Die Original-Stellungnahme der Schweiz. Bankiersvereinigung:PDF

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
www.anleger-selbsthilfe.ch
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Die Anleger-Selbsthilfe ist eine kostenlose, virtuelle Selbsthilfe-Gruppe für Menschen, die auf Empfehlung der Credit Suisse und ihren Tochterbanken kapitalgeschützte Lehman-Papiere erworben haben. Die Anleger-Selbsthilfe zählt rund 500 Mitglieder, das Durchschnittsalter der durchwegs anlage-unerfahrenen Geschädigten liegt bei 56 Jahren. Sie haben im Schnitt Schweizer Franken 52'000 verloren, die sie für die Ausbildung ihrer Kinder oder für ihre Altersvorsorge angespart haben.