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Gemeldete Fälle

Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung von Fällen, welche uns durch die Geschädigten selbst gemeldet worden sind. Weitere Fälle können jederzeit über unsere Meldestelle gemeldet oder erfasst werden. Die hier aufgeführten Fälle entsprechen nicht dem vollen Umfang der uns bekannten Fälle. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes sind die Namen der Geschädigten und Berater anonymisiert worden. Jeder der Geschädigten ist Mitglied unserer Selbsthife-Gruppe und kann im geschlossenen Mitgliederbereich kontaktiert werden oder durch Referenzierung des anonymisierten Namens über das Kontaktformular kontaktiert werden.


Gemeinsamkeiten der Fälle

Die Gemeinsamkeiten der Meldungen sind frappant und deuten auf eine ganze Reihe von Versagen und Versäumnissen bei der CS:

  1. Die Fälle beschränken sich nicht auf einzelne CS-Filialen oder CS-Berater. Der offensive Verkauf von Lehman Papieren an mittelständische Kleinsparer erfolgte offensichtlich nicht auf Initiative der Berater. Das Vorgehen legt den Schluss nahe, dass die CS-Berater von ihren Vorgesetzten zum offensiven Verkauf aufgefordert worden sind, die Verkaufsoffensive also auf Anweisung der CS-Führungsriege erfolgte.
     

  2. Allen Geschädigten ist gemeinsam, dass sie wenig bis geringe Erfahrungen in Geldanlagen haben, keinerlei Risiken eingehen wollten und sich deshalb bei ihrem CS-Berater nach dem Worst Case erkundigt haben. Die CS-Anlageberater haben diese Frage durchs Band so beantwortet, dass im schlimmsten Fall die Anlage während der Anlagedauer keine Zinsen abwerfen würde, am Ende der Laufzeit aber dank des 100 %-igen Kapitalschutzes auf jeden Fall zurückbezahlt würde. Von diesem Sachverhalt lassen sich zwei mögliche Schlussfolgerungen ableiten: Entweder haben die CS-Berater ihre Kunden in Treu und Glauben beraten, weil sie die von ihnen verkauften Lehman-Papiere und die Frage des Kapitalschutzes selbst nicht begriffen haben. Damit wären die CS-Berater von Anfang an gar nicht in der Lage gewesen, ihre Kunden korrekt zu beraten. Oder aber die CS-Berater haben ihre Kunden hinsichtlich des schlimmsten möglichen Falles absichtlich getäuscht. In diesem Fall hätten die CS-Berater ihre Kunden vorsätzlich falsch informiert.
     

  3. Die CS-Unterlagen (sog. Factsheets) zu den verschiedenen Anlageprodukten sind für Laien unverständlich, mangelhaft und irreführend: Unter den aufgelisteten Risiken wird der Totalverlust des eingesetzten Kapitals mit keinem Wort erwähnt. Das konsequent verwendete CS-Logo im Kopf der Papiere suggeriert zudem, dass es sich um ein CS-Produkt handelt. Offenbar hat auch die CS erkannt, dass die von ihr abgegebenen Produktebeschriebe erhebliche Mängel aufweisen. Zumindest in einem Fall (Fall Ehepaar R.) ist bekannt, dass die CS die Risiken im Produktbeschrieb nachträglich, d.h. nach dem Kauf angepasst, den Kunden aber nicht sofort zur Verfügung gestellt hat. Dass Lehman Brothers Garantin für den Kapitalschutz ist, ist nur im Kleingedruckten zu finden. Zudem ist selbst für Bankfachleute nicht klar zu erkennen, ob die im Aktienkorb bezeichneten Aktien nun tatsächlich gekauft worden sind oder nicht. Die CS-Unterlagen verstossen somit in verschiedener Hinsicht gegen die gesetzlich festgeschriebene Konsumenteninformationspflicht (Verständlichkeit und Vollständigkeit der Information).
     




Geschädigter: O.C.
CS-Filiale: Winterthur
Schadenssumme: sFr. 80'000.-
Berater: S.U., W.D.

Im September 2004 wurde auf die Initiative der CS-Beraterin S.U. ein telefonisches Beratungsgespräch geführt. Zu diesem Zeitpunkt war Herr O.C. beruflich als Monteur in Brasilien tätig, was ein persönliches Gespräch nicht möglich machte. O.C. kommunizierte von seiner Seite ganz klar, dass er vom Finanzgeschäft wenig Ahnung habe und sein Kapital sicher anlegen möchte und entsprechend nicht bereit sei, grosse Risiken einzugehen. Während des Beratungsgesprächs wurde O.C. die Zeichnung von 100% Kapitalgeschützen Lehman Brothers Zertifikaten empfohlen. Die CS-Beraterin S.U. wies mehrmals während des Gesprächs auf den 100 % Kapitalschutz hin, das Emittenten-Risiko aber wurde zu keinem Zeitpunkt angesprochen. Obwohl Herr O.C. die Komplexität und die damit verbundenen Risiken des Produktes nicht ganz klar waren, vertraute er in Treu und Glauben der Beratung durch Credit Suisse und zeichnete für SFR 30'000 das Lehman Zertifikat mit dem Valor 1938561.

Im Oktober 2007 wurde Herr O.C durch den CS-Berater W.D. auf ein persönliches Beratungsgespräch eingeladen. Im Laufe des Gespräches wurde das Risikoprofil von O.C. angesprochen. Mit dem CS-Berater wurde ganz klar die Anlage-Strategie «Sicher» definiert, um den grössten Teil von Herrn O.C.s Vermögens in sichere Anlagen ohne Verlustrisiko anzulegen.

Die damals ausgebrochene Hypothekenkrise war auch ein kurzer Bestandteil des Gesprächs. Trotzdem wurde O.C. von Herrn W.D. die Zeichnung von Lehman Brothers Zertifikaten als sichere Anlage empfohlen und die Folgen bei einem möglichen Konkurs des Emittenten mit keinem Wort erwähnt. Ein möglicher Zusammenhang der Hypothekenkrise und der angebotenen Produkte war Herrn O.C. zu keinem Zeitpunkt bewusst. Als einziges Risiko wurde angegeben, dass das Produkt während der Laufzeit unter dem geschützten Kapital gehandelt werden könne. Das Risiko von einem Totalverlust des eingelegten Kapitals wurde während des Gespräches nicht erwähnt. Und wieder verliess sich O.C. nach Treu und Glauben auf die Beratung durch Credit Suisse und zeichnete zu SFR 50'000 ein weiteres Kapitalgeschütztes Lehman Brothers Zertifikat mit dem Valor 3460936. Auch in diesem Fall war der mehrmalig ausgesprochene Kapitalschutz das überzeugende Argument.



Geschädigter: O.V.
CS-Filiale: Solothurn
Schadenssumme: sFr. 200'000.-
Berater: K.

Herr O.V. hatte sein Erspartes in Festgeld angelegt. Sein CS-Berater empfahl ihm den Kauf von Lehman-Produkten. O.V. erkundigte sich während des Beratungsgesprächs mehrfach und ausdrücklich, was im schlimmsten Fall geschehen könnte. Herr K. versicherte O.V. jedes Mal, dass im schlechtesten Fall das eingesetzte Kapital nicht verzinst, aber auf jeden Fall zu 100 Prozent zurückbezahlt würde. Auf Lehman Brothers als Emittentin des Produktes wurde im Gespräch nicht hingewiesen.



Geschädigter: P.R.
CS-Filiale: -
Schadenssumme: sFr. 20'000.-
Berater: -

Herr P.R. wurde erstmals Ende 2007 von der CS kontaktiert, dass eine grössere Menge Geld auf seinem Sparkonto liegt und es sinnvoll wäre, dieses Geld in eine Anlage mit mehr Zinsertrag zu investieren. Herr P.R. hat noch nie in Aktien, Obligationen o.ä. investiert und ist in diesem Bereich ein Laie.

Nach einer zweiten Kontaktaufnahme seitens Credit Suisse fand im Februar 2008 ein Beratungsgespräch statt, an welchem Herr R. seine Beraterin mehrmals deutlich darauf aufmerksam machte, dass aufgrund seiner momentanen finanziellen Situation nur eine absolut sichere Anlage ohne jegliches Ausfallrisiko in Frage kommt. Die Beraterin empfiehlt darauf hin den Kauf der Lehmann-Papiere mit dem Argument, dass es sich hierbei um eine Anlage ohne Ausfallsiriko (100% Kapitalschutz) mit einem garantierten Mindestzins von 2% p.a. handelt. Herr R. geht davon aus, dass der Kapitalschutz durch die Credit Suisse garantiert wird, da die Beraterin zu keinem Zeitpunkt etwas anderes erwähnt. Für Herrn R. ist absolut klar, dass es sich dabei um ein Produkt ohne jegliches Verlustrisiko handelt. Daher entschliesst er sich zum Kauf der Lehmann-Papiere für CHF 20'000.-.

Am 17. September 2008 wird Herr P.R. von seiner Beraterin informiert, dass die Möglichkeit für einen Totalausfall (d.h. Verlust von CHF 20'000.-) besteht. Als Herr R. am Telefon die Beraterin darauf hinweist, dass sie ihn am Beratungsgespräch völlig falsch und unvollständig informiert habe, entgegnet sie, dass sie nicht mehr genau wisse, was sie damals gesagt und versprochen habe.



Geschädigte: A.R.
CS-Filiale: Bülach
Schadenssumme: sFr. 50'000.-
Berater: -

Frau A.R. meldete sich bei ihrer CS-Filiale und erkundigte sich nach neuen Anlagemöglichkeiten für ihr Erspartes, da alle ihre Depot-Anlagen zurückbezahlt worden waren. Die Credit Suisse empfahl ihr ein Beratungsgespräch, an welchem Frau A.R. in Anwesenheit ihres Kleinkindes erschien.

Die Anlageberaterin wirkte auf Frau A.R. sehr jung und unerfahren. A.R. erkundigte sich nach ihrer früheren Tätigkeit der CS-Beraterin. Die CS-Beraterin sagte, dass sie in ganz anderen Branchen gearbeitet habe, worauf Frau A.R. wissen wollte, ob sie überhaupt kompetent sei, sie in Anlagefragen zu beraten; zudem hatte ihr bisheriger Berater keine Zeit, um am Gespräch teilzunehmen. Die Beraterin bejahte dies mit Verweis auf ihre bankeninterne Ausbildung. Sie empfahl Frau A.R. ihr gesamtes Vermögen im Umfang von ca. sFr. 50'000.- in Lehman-Produkte zu investieren und verwies mehrmals auf den 100 %-igen Kapitalschutz der Anlage. Frau A.R. wollte wissen, was im schlimmsten Fall mit dem eingesetzten Geld passieren könnte. Die CS-Beraterin erklärte ihr, dass im schlimmsten Fall das Geld nicht verzinst würde, Frau A.R. aber am Ende der Anlagezeit auf jeden Fall ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten würde. Dass nicht die Credit Suisse, sondern Lehman die Garantin für den Kapitalschutz war, erwähnte die Beraterin gegenüber A.R. nicht. A.R. kaufte auf Empfehlung ihrer CS-Beraterin für ihr gesamtes Depot-Vermögen Lehman-Papiere und unterzeichnete gleich anschliessend ans Gespräch, in der Annahme eine "sichere" Anlage getätigt zu haben.



Geschädigte: F.A und K.A.
CS-Filiale: Flughafen Kloten
Schadenssumme: sFr. 165'000.-
Berater: S.V., R.S.

Frau K.A., ursprünglich aus Ex-Jugoslawien hat anfangs der 90-er Jahre durch den Bürgerkrieg auf dem Balkan ihr gesamtes, seit Ende der 60-er Jahre in der Schweiz erarbeitetes Vermögen verloren. Ihr Ehemann, ursprünglich auch aus Ex-Jugoslawien, erlitt das gleiche Schicksal. Über Nacht, so zu sagen, wurde sie damals mittellos und musste mit ihrem Ehemann und den zwei Kindern von neuem zu sparen beginnen.

Im Spätsommer 2007 liess sich Frau K.A. im Alter von 58 Jahren frühzeitig pensionieren und ihr gesamtes Pensionskassen-Guthaben auszahlen. Sie schenkte ihrer Tochter F.A., unverheiratete alleinerziehende Mutter eines Kleinkindes, sFr. 100'000.-. Beide Frauen sind in Geldanlagen absolut unerfahren.

Im Zeitraum August bis September erhielt K.A. alle zwei Wochen Anrufe der CS-Beraterin, die unbedingt ein Beratungsgespräch fixieren wollte. Ende September hatte Frau K.A. den Gesprächseinladungen seitens der CS-Berater nachgegeben. Sie erklärte gegenüber der Beraterin, dass ihr Sohn geraten habe, das Geld in Bundesobligationen zu investieren. Die CS-Beraterin riet ihr im Hinblick auf die geringe Verzinsung von dieser Anlageform ab. Sie empfahl Frau K.A. einen Teil davon in „Opportunity NotePLUS in CHF auf Schweizer Aktien“ zu investieren, da diese dank des Kapitalschutzes genauso sicher seien, aber doch Aussicht auf eine bessere Verzinsung hätten. Frau K.A. kaufte das von der CS-Beraterin angepriesene Produkt im Umfang von sFr. 65'000.-. Frau K.A. wurde nicht darüber informiert, dass die Lehman den Kapitalschutz garantiert und nicht die Credit Suisse.

Kaum erhielt die Tochter F.A. die geschenkte Summe, wurde sie Anfang Oktober sofort von der CS-Beraterin kontaktiert. Die Beraterin erwies sich besonders als abweisungsresistet und so willigte F.A. schlussendlich für ein persönliches Gespräch ein. Wiederholt erwähnte sie, dass sie mit dem geschenkten Geld ihrer Mutter keinerlei Risiken eingehen wolle. Insbesondere wollte sich F.A. die Option offen halten, der Mutter das Geld wieder zurückgeben zu können, falls diese es nötig hätte. Die CS-Beraterin empfahl ihr für den gesamten Betrag den Kauf von Opportunity NotesPLUS, da diese einen 100 %-igen Kapitalschutz hätten. F.A. erkundigte sich ausdrücklich nach den Risiken des empfohlenen Produktes. Die CS-Beraterin erklärte ihr, dass sie im schlimmsten Fall für die sFr. 100'000.- zwar keine Rendite, aber auf jeden Fall dank des Kapitalschutzes das eingesetzte Kapital vollständig zurückerhalten werde. F.A. kaufte für sFr. 100'000.- das empfohlene Produkt. Sie wurde von ihrer CS-Beraterin nicht darauf aufmerksam gemacht, dass nicht die Credit Suisse, sondern die amerikanische Lehman für den Kapitalschutz aufkommt.



Geschädigte: B.E.
CS-Filiale: Zürich Paradeplatz
Schadenssumme: sFr. 50'000.-
Berater: R.G.

Ende September 2006 erhielt Frau B.E. einen Anruf von der Credit Suisse. Herr R.G. informierte sie dass er ihr neuer Berater sei und sie gerne kennen lernen möchte. Er lud Frau B.E. zu einem Gespräch ein. Im Gespräch im Oktober 2006 riet der CS-Berater B.E. zum Kauf von fünfjährigen Lehman Opportunity Notes, da diese zu 100 % kapitalgeschützt seien. B.E. informierte ihren CS-Berater, dass sie als allein erziehende Mutter sei und über kein freies Kapital verfüge. Daraufhin empfahl ihr der CS-Berater, einen Teil ihrer bestehenden Anlagen – CS-Obligationenfonds und CS-Aktienfonds mit Swiss BlueChip Aktien – zu verkaufen.

Bei den Lehman Opportunity Notes handle es sich um ein Obligationen ähnliches und risikoarmes Produkt, dass zu 100 % kapitalgeschützt sei, aber im Gegensatz zu den bestehenden Anlagen Aussicht auf eine bessere Verzinsung biete.

Angesprochen auf den schlimmsten Fall, versicherte der CS-Berater gegenüber Frau B.E., dass im schlechtesten Fall das Kapital zwar nicht verzinst, aber dank des Kapitalschutzes beim Ablauf der Laufzeit auf jeden Fall zu 100 % zurückbezahlt würde. Aufgrund der ausgehändigten Unterlagen war es für Frau B.E. nicht möglich zu erkennen, dass es sich nicht um ein CS-Produkt handelte. Der CS-Berater erwähnte B.E. gegenüber nicht, dass nicht die Credit Suisse, sondern Lehman die Emittentin des Produktes sei. Da die Anlage zudem in Schweizer Franken war, war B.E. davon überzeugt, ein CS-Produkt gekauft zu haben.



Geschädigte: Ehepaar R.E. + P.E.
CS-Filiale: Winterthur
Schadenssumme: sFr. 70'000.-
Berater: -

R.E. und ihr Ehemann suchten im September 2007 eine sichere Geldanlage für einen Betrag von sFr. 70'000.-, die Hälfte ihres Ersparten. R.E., die nur in einem reduzierten Umfang arbeitet, erwähnte gegenüber dem CS-Berater mehrfach, dass für sie absolute Sicherheit das Wichtigste sei. Der Berater empfahl Frau R.E. den Kauf der sechsjährigen Lehman Podium Note. Diese Anlageform sei eine interessante Alternative zu Obligationen. So wurde das Produkt auch im Factsheet der Credit Suisse beschrieben. Frau R.E. war der Meinung, ein CS-Produkt zu kaufen, da das Factsheet das CS-Logo trug. Von ihrem Berater wurde nicht erwähnt, dass nicht die Credit Suisse, sondern die Lehman Emittentin der Podium Note ist. Ausschlaggebend für den Kauf der Podium Note war der 100 %-ige Kapitalschutz.



Geschädigte: L.L.
CS-Filiale: Wetzikon
Schadenssumme: sFr. 60'000.-
Berater: -

L.L. wollte im Januar 2008 sein Geld anlegen und kontaktierte seine Bank. Auf Empfehlung seines CS-Beraters kaufte L.L. für sFr. 60'000.- Lehman-Papiere.

Kaufentscheidend war für ihn der 100 %-ige Kapitalschutz seiner Geldanlage. Dass nicht die Credit Suisse, sondern Lehman für den Kapitalschutz aufkommt, wurde ihm während des Beratungsgesprächs nicht gesagt. In den folgenden Monaten verfolgte L.L. den Kurs seines Wertpapiers.

Ende Februar 2008 sprach L.L. mit seinem Berater und wollte seine Wertpapiere verkaufen . Der Berater überzeugte ihn jedoch davon, die Papiere nicht zu verkaufen. Ende Juni 2008 sprach L.L. erneut mit dem Berater und wollte wissen, ob er die Papiere verkaufen solle. Auch diesmal versicherte ihm sein CS-Berater, dass alles in Ordnung sei und er die Wertpapiere behalten solle.



Geschädigte: Ehepaar R.
CS-Filiale: Solothurn
Schadenssumme: Euro 150'000.-
Berater: -

Das Ehepaar R. kaufte auf Empfehlung ihres CS-Beraters Lehman Papiere. Wichtige Gründe zum Kauf waren das langjährige Vertrauen und die Kauf-Empfehlung von Credit Suisse. Hauptsächlich aber der vom Berater nachdrücklich betonte, 100 %-ige Kapitalschutz.

Das Risiko, einen Totalverlust erleiden zu können oder der Begriff Emittent bzw. Emittentenrisiko wurde nie erwähnt, geschweige erklärt.





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