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Sparer mit Lehman-Papieren fordern von Credit Suisse Top Managern Rückzahlung ihrer Boni Zürich, 3. Februar 2009 - Die Anleger-Selbsthilfe will an der Credit Suisse Aktionärsversammlung im April das Traktandum auf Rückzahlung der Boni zugunsten der geschädigten Kleinsparer mit Lehman-Papieren einbringen. Um das Traktandum einzubringen, benötigt die Organisation 1'000'000 Aktienstimmen, die rechtzeitig zu hinterlegen sind.
Nur knapp 5 Prozent der Mitglieder der Anleger-Selbsthilfe sind von der Credit Suisse für ihre wertlos gewordenen Lehman-Papiere entschädigt worden. Das wollen und können die Kleinsparer nicht hinnehmen. «Für viele unserer Mitglieder ist der der Verlust mittel- bis langfristig existenzbedrohlich», erläutert Gabriela Fischer, Sprecherin der Anleger-Selbsthilfe. VR-Präsident, CEO und andere Geschäftsleitungsmitglieder sollen Boni zurückzahlenDie Mitglieder der Anleger-Selbsthilfe sind überzeugt, dass die Verantwortung für den aggressiven Verkauf der sogenannt vollumfänglich kapitalgeschützten Lehman-Papiere an Kleinsparer beim Credit Suisse Topmanagement liegt. Für die Credit Suisse Generalversammlung vom 24. April will die Anleger-Selbsthilfe deshalb ein brisantes Traktandum einbringen:
Die Anleger-Selbsthilfe will an der Generalversammlung verlangen, dass insbesondere der Verwaltungsratspräsident Walter B. Kielholz, der CEO Brady W. Dougan, der CEO Private Banking Walter Berchtold, der Chief Risk Officer D. Wilson Ervin sowie der Group Chief Risk Officer Tobias Guldimann, der CEO Credit Suisse Schweiz Hans-Ulrich Meister und der CEO Asset Management & Americas und Ex-Lehman Topshot Robert Shafir - dessen Bruder Mark G. Shafir bei der untergegangenen Lehman Brothers Inc. als Global Co-Head für den Bereich Merger & Acquisitions bis zur Insolvenzerklärung Mitte September 2008 und in dieser Position auch für einen möglichen Verkauf von Lehman Brothers vor ihrer Insolvenzerklärung an eine andere Bank verantwortlich war - ihre Boni der Jahre 2004 bis 2008 zurückzahlen. Die zurückbezahlten Boni würden problemlos ausreichen, um sämtliche durch den Totalausfall der gemäss Credit Suisse «vollumfänglich kapitalgeschützten Lehman-Papiere» zu Schaden gekommene Kleinsparer vollständig zu entschädigen. Die Anleger-Selbsthilfe fordert deshalb die Verantwortlichen bei der Credit Suisse auf, freiwillig auf ihre Boni zu verzichten und sich bei ihr bzw. ihrem Rechtsvertreter zu melden. Vorwiegend Geschädigte im Pensionsalter45 Prozent der Geschädigten sind über 60 Jahre alt, wobei die Altersgruppe der 60 bis 70 Jährigen mit 30 Prozent stark überproportional betroffen ist. Aus der praktisch in allen Fällen langjährigen, vertrauensvollen Zusammenarbeit waren die Vermögenssituation und der auf Kapitalerhalt ausgerichtete Anlagestil dieser Kunden der Credit Suisse Group und ihren Beratern bestens bekannt. Trotzdem verschoben die Berater bei dieser Personengruppe grosse Teile der privaten Altersvorsorge oder ausbezahlte Pensionskassengelder in die als 100 Prozent sicher bzw. als - gemäss Credit Suisse Group - vollumfänglich kapitalgeschützt geltenden Lehman-Papiere.
In den jüngeren Altersgruppen sind es v.a. Ausbildungsgelder für die Kinder, die auf Anraten der CS-Berater in Lehman angelegt wurden. Lehman-Papiere wurden entgegen anders lautenden Aussagen der Credit Suisse sogar noch nach Bekanntwerden des ersten Lehman Brothers Quartalsergebnisses 2008, ja sogar vereinzelt noch im August 2008 verkauft, als die offiziellen Verluste des zweiten Quartals 2008 bei Lehman Brothers längst bekannt waren.
51 Prozent der Geschädigten – allesamt finanztechnisch unqualifizierte Anleger - haben mehr als ein Drittel ihres gesamten Geldes verloren. Anlagen über 30 Prozent in ein einziges Produkt gelten in Bankenkreisen gemeinhin als unzulässiges Klumpenrisiko. Dies umso mehr, wenn es bei den Anlegern gemäss explizit geäusserter Anlageperspektive nur und primär um Kapitalsicherung und ausdrücklich nicht um Kapitalvermehrung geht. Dazu Fischer: «Gestützt auf unsere Analyse der Geschädigtenunterlagen kommt man zum Schluss, dass die Credit Suisse beim Verkauf der Lehman-Papiere gegen elementare Banking-Regeln verstossen und so fahrlässig Sparguthaben vernichtet hat.»
Zu praktisch identischen Ergebnissen kommt im Übrigen auch das Westschweizer Konsumentenforum FRC bei der Analyse ihrer Schadensmeldungen. Die FRC, welche ebenfalls heute ein entsprechendes Communique versendet, und die Anleger-Selbsthilfe werden in Zukunft gemeinsam vorgehen. Übertragung von Aktien- und Depotstimmen für GVUm ein Traktandum im Rahmen der Generalversammlung der Credit Suisse Group einreichen zu können, sind 1'000'000 CS-Namenaktien nötig. Unter den Kleinanlegern besitzt niemand CS-Aktien in diesem Umfang. Gabriela Fischer ist aber überzeugt, dass sich bis Mitte März 2009 die nötige Anzahl Aktien beschaffen lässt: «Viele Leute haben genug von der rücksichtslosen Abzockermentalität der Bank-Manager.»
Die Anleger-Selbsthilfe und die FRC ersuchen deshalb Sympathisanten und Vertreter von Organstimmen sowie die namentlich erwähnten Manager der Credit Suisse, ihre Aktien- und Depotstimmen für die Generalversammlung 2009 an die Anleger-Selbsthilfe bzw. an den Rechtsvertreter der Anleger-Selbsthilfe, Daniel Fischer* vom Advokaturbüro Fischer & Partner in Zürich, zur Unterstützung des erwähnten Antrages der Basis abzutreten und zu hinterlegen. Personen und Institutionen, die ihr Stimmrecht zugunsten der Kleinsparer mit Lehman-Papieren hinterlegen wollen, melden sich auf die E-Mail-Adresse
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Statistische Beilagen



Die Anleger-Selbsthilfe ist eine virtuelle Selbsthilfe-Organisation für Credit Suisse Group Kunden mit kapitalgeschützten Lehman Brothers-Papieren. Die Anleger-Selbsthilfe zählt 400 eingetragene Mitglieder. www.anleger-selbsthilfe.ch
Bei der FRC haben sich ebenfalls rund 400 Personen aus der Westschweiz gemeldet, die auf Anraten der Credit Suisse kapitalgeschützte Lehman-Papiere erworben haben. www.frc.ch |
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an den Rechtsvertreter der Anleger-Selbsthilfe:
RA Daniel Fischer, Advokaturbüro Fischer & Partner, Zürich, erreichbar ab 13.00 Uhr, Tel. 079 354 81 25 und 044 482 70 20, E-Mail
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FRC - Fédération romande des consommateurs, Mathieu Fleury, Generalsekretär, Tel 021 331 00 90, E-Mail
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* RA Daniel Fischer und die Sprecherin der Anleger-Selbsthilfe, Gabriela Fischer, tragen zwar denselben Nachnamen, sind aber weder verwandt noch verschwägert.
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