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Walter B. Kielholz Foundation Pilatusstrasse 18 8032 Zürich
Zürich, 9. März 2009
Credit Suisse Group Kunden mit kapitalgeschützten Lehman-Papieren: Aufforderung zur Entschädigung von Hochbetagten und geschädigten mit IV-Renten aus Kielholz Foundation
Sehr geehrter Herr Kielholz
Als Verwaltungsratspräsident der Credit Suisse sind Sie u.a. auch für die Entschädigungspraxis und den Umgang mit Credit Suisse- und NAB-Kunden mit kapitalgeschützten Lehman-Papieren verantwortlich. Zwar hat die Credit Suisse in den Medien mehrfach verbreitet, dass sie alle Lehman-Fälle individuell prüfe und diese in Härtefällen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht entschädige. Tatsache ist, dass hunderte von Kleinsparern ausser inhaltlosen Standardabsagen bis jetzt nie eine adäquate Antwort auf ihre schriftlich formulierten Fragen und Entschädigungsbegehren erhalten haben.
Zudem scheint sich die Definition von «Härtefällen» bei der Credit Suisse Group nicht mit dem sonst üblichen Verständnis dieses Begriffs zu decken: Unter den rund 450 Mitgliedern der Anleger-Selbsthilfe befinden sich z.B. vier Personen mit Invalidenrenten. All deren Bitten und Entschädigungsbegehren sind von der Credit Suisse mit den üblichen intransparenten Begründungen abgelehnt worden. Besonders stossend ist u.a. der Fall eines jungen vollinvaliden Unfallopfers, das auf Anraten seines Beraters bei der CS einen Drittel der ausbezahlten Haftpflichtversicherungssumme in die von seinem CS Berater als absolut sicher deklarierten Lehman-Papiere angelegt hat.
Unter unseren bezüglich Geldanlagen praktisch durchgängig absolut risikoaversen 450 Mitgliedern befinden sich zudem auffällig viele Kleinsparer im Pensionsalter (53% aller gemeldeten Fälle), die auf Anraten der Credit Suisse ausbezahlte Pensionskassengelder oder Gelder der dritten Säule in die von den CS Beratern als absolut sicher bezeichneten Lehman-Papiere investiert haben. Die allermeisten dieser Kunden sind von ihren langjährigen CS-Beratern aktiv angegangen worden bzw. haben deren für einen Laien nicht erkennbar unvollständigen Informationen bezüglich 100%igem Kapitalschutz blind vertraut.
In dieser Personengruppe befinden sich u.a. auch 14 Personen, die über 80 Jahre alt sind, zum Teil in Alters- und Pflegeheimen leben bzw. in einigen Fällen an Altersdemenz leiden oder auch sonst nicht mehr in der Lage sind, ihre finanziellen Geschäfte ohne Hilfe auszuführen. Auch dieser Personengruppe hat Ihre Bank für grosse Summen so genannt sichere vollständig kapitalgeschützte Lehman-Papiere verkauft. Ob diese Hochbetagten das Prinzip der strukturierten Produkte und die damit verbundenen hohen Risiken - vor dem Hintergrund der mittlerweile mehrhundertfach belegbaren Tatsache, dass diese so wie alle anderen Kunden von Ihren Beratern nicht bezüglich der Themen «Emittent», «Emittentenrisiko», «möglicher Totalverlust» etc. informiert bzw. aufgeklärt worden waren - auch nur ansatzweise verstanden haben, muss auf das Schärfste bezweifelt werden.
Im Namen der Anleger-Selbsthilfe fordern wir Sie deshalb auf, persönlich die Verantwortung für die hier genannten Menschen zu übernehmen und diese aus der Walter B. Kielholz Foundation umgehend und vollumfänglich, d.h. zu 100 Prozent, zu entschädigen. Bitte setzen Sie sich bezüglich der entsprechenden Abwicklung mit dem Rechtsvertreter unserer Organisation, Prof. Dr. Daniel Fischer, Advokaturbüro Fischer & Partner, Wernerstrasse 7, 8038 Zürich, in Verbindung.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen
Gründungsmitglied Anleger-Selbsthilfe, Geschädigte
Kopie an: Prof. Dr. Daniel Fischer, Advokaturbüro Fischer & Partner, Zürich |