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Aufruf an alle Geschädigten in der Sache CS Lehman Brothers, die das Advokaturbüro Fischer & Partner mit der Wahrung ihrer Interessen mandatiert haben

An alle
Klienten des Advokaturbüros
Fischer & Partner, 8038 Zürich

in der Sache Credit Suisse / Lehman Brothers




Zürich, 3. April 2009


Sehr geehrte Damen und Herren Klienten


Es macht den Anschein, dass sich im Zuge unserer diversen aussergerichtlichen Bemühungen in der Sache für einzelne Geschädigte neue Angebote durch die Credit Suisse ergeben könnten, welche die Credit Suisse eventuell direkt den betroffenen Geschädigten zukommen lassen möchte.

Wir ersuchen hiermit alle durch unsere Kanzlei vertretenen Geschädigten eindringlich jegliche etwaige Kontaktaufnahmen oder neuerlichen Angebote durch die Credit Suisse umgehend und ohne der Credit Suisse gegenüber direkt darauf einzugehen an unsere Kanzlei zur Bearbeitung und Verhandlung weiterzuleiten.

Es soll damit insbesondere verhindert werden, dass es im Rahmen solcher möglicher Angebote zu etwaigen rechtlichen Nachteilen, Übervorteilungen oder Annahmen von unrealistischen Angeboten – wie sie in der Vergangenheit leider vorgekommen sind - durch die betroffenen Geschädigten kommt. Selbstverständlich wären diese unsere eventuell notwendigen Bemühungen durch die mit Ihnen im Rahmen der Vollmachterteilung getroffene Vereinbarung hinsichtlich der aussergerichtlichen Bemühungen gedeckt.

Für Ihre Kenntnisnahme und Mühewaltung in der Sache danken wir Ihnen im Namen aller Geschädigten bestens.


Mit freundlichen Grüssen
Dr. Daniel Fischer
Rechtsanwalt, Mediator SAV, CFE



Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
www.anleger-selbsthilfe.ch
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Die Anleger-Selbsthilfe ist eine kostenlose, virtuelle Selbsthilfe-Gruppe für Menschen, die auf Empfehlung der Credit Suisse und ihren Tochterbanken kapitalgeschützte Lehman-Papiere erworben haben. Die Anleger-Selbsthilfe zählt rund 500 Mitglieder, das Durchschnittsalter der durchwegs anlage-unerfahrenen Geschädigten liegt bei 55 Jahren. Sie haben im Schnitt Schweizer Franken 54'000 verloren, die sie für die Ausbildung ihrer Kinder oder für ihre Altersvorsorge angespart haben.